Verlustscheininkasso

Ausgangslage


2017 verjähren viele Verlustsscheine
Das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz lässt (SchKG) alle vor dem 1.1.1997 ausgestellten Verlustscheine gesetzlich verjähren. Danach können diese Schuldner die Verjährungseinrede erheben. Viele Verlustscheine schlummern unbearbeitet in den Ordnern, weil die Gläubiger keine Zeit haben oder den grossen Inkassoaufwand nicht aufbringen wollen. Die Forderung ist definitiv verloren.


Verlustscheine vorher einfordern kostet Aufwand und viel Geld
Die Verjährung kann auf zwei Arten unterbrochen werden: durch eine neue Betreibung oder durch einen freiwilligen Verzicht des Schuldners darauf. Im ersten Fall kostet sie zwischen CHF 30 und 500, je nach Forderungshöhe. Die Ausstellung eines neuen Verlustscheins noch mehr dazu. Im zweiten Fall ist viel Aufwand der Debitorenabteilung notwendig: Briefe, Telefonanrufe, Vereinbarungen.


Ziele und Zielkonflikt
Speziell bei mittel- und grossen Verlustscheinportfolios sind Sie als Gläubigerin mit der Frage des Aufwands- und Ertragsverhältnisses konfrontiert. Je länger sie warten, desto grösser wird der Aufwand und desto kleiner der Erfolg. Es geht also darum, möglichst viel zu retten mit möglichst wenig Aufwand, am liebsten ohne.


Lösung
Wir bieten Ihnen zwei Lösungen an:
Verlustsscheininkasso im Mandatsverhältnis, oder
Kauf Ihres Verlustscheinportfolios (VS-Factoring).

Beim Verlustscheininkasso treten wir als fiduziarische Gläubigerin auf, treiben die Forderungen ein und wo kein Geld einzuholen ist, erwirken einen neuen Verlustschein, der weitere 20 Jahre gültig ist. Alles vollständig zu unseren Kosten.

Falls Geld eingetrieben werden konnte, erhalten Sie einen %-Anteil an die übergebene und tatsächlich bezahlte Verlustscheinforderung.

Nicht allzu kleine Verlustscheinportofolios kaufen wir Ihnen zu einem bestimmten Preis ab. Sie erhalten den Kaufpreis per Ende Monat nach Vertragabschluss auf Ihr Konto gutgeschrieben.


Nutzen
Geldeinnahmen mit geringstem Aufwand;
Beim VS-Factoring nur der Aufwand für die Übergabe der Verlustscheine;
Neue Verlustscheine, falls die Forderung nicht oder nicht ganz bezahlt wurde;
Problem gelöst, Nerven gespart.

schema

Beispiele: Die Einnahmen sind von der Erfolgsquote abhängig.


Verlustscheininkasso:
Ausfallrisiko bei der Gläubigerin.     
Einnahmen CHF 10'000, Gläubigerin erhält CHF 4'000 keine Kosten, muss aber u.U. Jahre bis zum Fallabschluss warten. Inkassofirma netto 4'000 dafür muss sie alle Kosten tragen.
VS-Factoring:
Ausfallrisiko bei der Inkassofirma    
Einnahmen CHF 1'000, Gläubigerin erhält CHF 30, keine Kosten. Inkassofirma 800 dafür muss sie den Kaufpreis sofort zahlen und das hohe Ausfallrisiko selber tragen.
Interessiert? Dann kontaktieren Sie uns!
Enrico K. Zingg    
Leiter Verkauf und Rechtsdienste